Was USL bereits im Herbst aufdeckte (im Stelzbock) und allen Involvierten von Anfang an klar war, hat nun endlich auch die Justiz eingesehen:
Die 33 Rayon- und Stadionverbote, welche im Zusammenhang mit dem 1. Liga-Spiel Biel - LU21 vom vergangenen April erteilt wurden, waren allesamt unbegründet. Die Polizei muss die vorsorglich auferlegten Strafen aufheben.
Der Fall zeigt exemplarisch die massiven Schwächen des Konkordats
auf. 33 unschuldige Personen durften zum Teil während 10 Monaten keine Fussballspiele der NLA und NLB mehr besuchen. 33 Personen durften sich jedes zweite Wochenende während gut 6 Stunden nicht im Stadtzentrum aufhalten, obwohl sie nie etwas getan haben. 33 Personalien landeten in der "Hooligan-Datenbank", obschon sie gar nie gewalttätig waren, ect. ect.
Aufhebung der Unschuldsvermutung, keine aufschiebende Wirkung bei Einsprachen - Biel zeigte überdeutlich, wie diese beiden Punkte des Konkordats Willkür und Unrecht Tür und Schloss öffnen - Und dies nicht nur in der Theorie, sondern (und das verhältnissmässig ganz massiv) auch in der Praxis!
Am 17. Mai 2009: NEIN zum Beitritt zu Hoogan, NEIN zu POLIZEIWILLKÜR
DRS Regionaljournal-Bericht vom 12.03.2009:
http://www.drs.ch/www/de/drs/sendungen/de/drs/sendungen/regionaljournal-zentralschweiz/2748.bt10074660.htmlDie Ganze Wahrheit von Biel - USL Stelzbock Nr. 8:
http://us-luzern.ch/usl/upload/stelzbock/stelzbock8.pdf