St. Gallen: Befremdliche Einlass- und Stadionverbotspraxis

12
04
2010
Nach der Halbzeitpause im gestrigen Auswärtsspiel in St. Gallen präsentierten die FCL-Fans ein Spruchband, mit welchem sie gegen das von den Verantwortlichen des FC St. Gallen verhängte Verbot von Choreografien sowohl für Heim- als auch Gästefans protestierten.

Die United Supporters Luzern (USL) teilen die Auffassung insofern, als dieses Choreoverbot eine befremdliche, allenfalls sogar kontraproduktive Massnahme darstellt. Ein Choreoverbot ist völlig ungeeignet, Pyro-Aktionen zu verhindern. Im Gegenteil: Weil sich die Fans ohne Choreos eines Stilmittels beraubt sehen, kann die Massnahme sogar dazu führen, dass von Fan-Seite her öfters auf Feuerwerk als Alternative zurückgegriffen wird, um Farbe und Leben in ihre Fankurve zu bringen.

Drei weitere Tatsachen zeigen auf, dass der FC St. Gallen punkto Sicherheit das Augenmass offenbar verloren hat:
- Zwei Eingänge führen in St. Gallen in den Gästesektor. Während am einen Teleskop-Fahnenstangen reglementskonform zugelassen wurden, konfiszierten die Sicherheitskräfte beim anderen die Gross-Fahnenstangen konsequent, da diese gemäss ihren Angaben als Waffe missbraucht werden könnten. Ergebnis: Fünf Stangen wurden nicht beanstandet, vier identische hingegen konfisziert. Diese Praxis ist aus Sicht der USL nicht nur unverständlich, sondern auch eine klare Missachtung der SFL-Richtlinien (siehe Artikel 13 der Richtlinien des Komitees SFL betreffend unerlaubtes Mitführen von Gegenständen beim Zutritt zu den Stadien der Klubs der Swiss Football League)
- Im Rahmen der Zutrittskontrolle vor dem Gästesektor griffen die Securitas-Mitarbeiter den meisten Fans in den Intimbereich. Diese Massnahme trägt wenig zur Einhaltung der Stadionordnung bei. Jedenfalls sind am Eingang trotz Intimgriff unseres Wissens keinerlei Feuerwerkskörper sichergestellt worden.
- Drei Personen, die einzelne Buchstaben eines Spruchbands ins Stadion mitnehmen wollten, wurden bei der Kontrolle am Eingang angehalten und trotz gültigem Ticket nicht ins Stadion gelassen. Da sie keine verbotenen Gegenstände mit sich führten, verletzten die Fans weder Recht noch Stadionordnung. Trotzdem wurden ihnen durch St. Galler Offizielle zweijährige Stadionverbote angedroht. Die USL erachten eine Aussprechung von Stadionverboten in diesem Fall als grob unverhältnismässig und setzen darauf, dass beim FCSG sowohl bezüglich Choreoverbot als auch hinsichtlich der Stadionverbots-Praxis die - späte - Vernunft einsetzt.
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