In der 7. Stelzbock-Ausgabe (verteilt vor dem Heimspiel gegen den FCZ) hat sich im Zusammenhang mit dem Projekt "gelbe Karte" leider ein kleiner Fehler eingeschlichen. Auf Seite 14 steht "[...]Hält sich die angeschuldigte Person an die Auflagen, so wird das Stadionverbot spätestens nach einem Jahr aufgehoben. [...]" Richtig ist, dass die angeschuldigte Person laut Reglement "nur" ein Recht auf eine Neubeurteilung des Stadionverbots hat.
Zwar dürfte die Aufhebung des Stadionverbots bei entsprechendem Wohlverhalten während der Projektteilnahme die Regel sein. Garantiert wird dies allerdings nicht. Dies, weil zur Aufhebung die Mitwirkung des Clubs erforderlich ist, der das Stadionverbot ausgesprochen hat. Besten Dank an Chregu Wandeler von der Fanarbeit Luzern für den entsprechenden Hinweis.