Am 8. Februar stimmt die Bevölkerung des Kantons Luzern unter anderem über den Wegweisungsartikel ab. Dieser erlaubt der Polizei, Personen welche verdächtigt werden, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu stören, von öffentlichen Plätzen wegzuweisen.
Grundsätzlich dürfte bei jeder grösseren Ansammlung von Fans ein Verdacht bestehen, dass sie die öffentliche Ordnung stören - und sei dies nur, weil sie sich beispielsweise aus Platzgründen nicht konsequent auf dem Trottoir fortbewegen. Die Konsequenz: Wegweisungen für die nächsten 24 Stunden, und zwar für die gesamte Gruppe - also auch für alle diejenigen, die sich absolut korrekt aufgeführt haben. Im Widerholungsfall kann die Wegweisung für maximal einen Monat verhängt werden.
Besonders stossend aus Sicht des USL-Vorstandes ist: Es existiert keine aufschiebende Wirkung für diejenigen Fälle, in denen sich Betroffene gegen eine aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Wegweisung mit rechtlichen Schritten zur Wehr setzen. Das heisst konkret: Selbst unzulässige Wegweisungen gelten so lange, bis ein Gericht deren Unzulässigkeit festgestellt hat. Auch reicht bereits der Verdacht für Wegweisungen, konkretes negatives Verhalten ist nicht erforderlich. Die Voraussetzungen für eine Wegweisung sind damit sogar noch geringer als beim von den USL via Referendum bekämpften Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Im zur Debatte stehenden Gesetzesartikel ist weiter nicht festgelegt, was als Personengruppe anzusehen ist (allenfalls bereits eine lose Ansammlung von wartenden Fans an einer Bushaltestelle?) und für welches Gebiet die Wegweisung gilt.
In einem heute erschienenen Artikel der Neuen Luzerner Zeitung weisst Justiz- und Sicherheitsdirektorin Yvonne Schärli denn auch ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise Fan-Ansammlungen vor dem Mc Donalds neben dem Bahnhof Luzern oder auf der Allmend mögliche Ziele der Wegweisung werden könnten.
Der USL-Vorstand bittet entsprechend sämtliche stimmberechtigten Personen, diese Argumente bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Wer nicht will, dass Fussballfans zusätzlichen Repressalien ausgesetzt werden, stimmt am 8. Februar Nein zur Änderung des Polizeigesetzes.
Wer sich näher für Pro und Contra zum Wegweisungsartikel interessiert, dem sei ein Podiumsgespräch unter der Leitung der Neuen Luzerner Zeitung empfohlen. Die Diskussion findet heute Mittwoch, 14. Januar, ab 19.30 Uhr im Hörsaal 1 der Universität Luzern (Pfistergasse 20, Luzern) statt.